Wir sind nach der Gefahrenstoffverordnung für Fachbetriebe, zur Durchführung von Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwachgebundenem Asbest an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen zugelassen.
Hierzu gehören z.B.:
- Entfernen von asbesthaltiger Dacheindeckung
- Entfernen von Fassaden- oder Balkonverkleidungen
- Entfernen von Fensterbänken oder Blumenkästen
- Entfernen von Fußbodenbelägen oder Trennwänden
- Demontage von Rohrleitungen
- Wir erfüllen alle Auflagen.
- Wir stellen einen sachgerechten Umgang mit Asbest sicher.
- Wir erfüllen die personell erforderlichen Standards.
- Wir verfügen und arbeiten generell mit vorgeschriebener sicherheitstechnischer Ausstattung.