Asbestsanierung

Wir sind nach der Gefahrenstoffverordnung für Fachbetriebe, zur Durchführung von Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwachgebundenem Asbest an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen zugelassen.

Hierzu gehören z.B.:

  • Entfernen von asbesthaltiger Dacheindeckung
  • Entfernen von Fassaden- oder Balkonverkleidungen
  • Entfernen von Fensterbänken oder Blumenkästen
  • Entfernen von Fußbodenbelägen oder Trennwänden
  • Demontage von Rohrleitungen
  • Wir erfüllen alle Auflagen.
  • Wir stellen einen sachgerechten Umgang mit Asbest sicher.
  • Wir erfüllen die personell erforderlichen Standards.
  • Wir verfügen und arbeiten generell mit vorgeschriebener sicherheitstechnischer Ausstattung.